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1. Klassenarbeiten
Klassenarbeiten werden ab der 5. Klassen in nahezu allen Fächern geschrieben. Über Anzahl, Dauer und Wichtung der einzelnen Klassenarbeiten (Sek 1) entscheidet die Fachkonferenz. Auf der Homepage informieren wir über die getroffenen Festlegungen (Menüpunkt Organisation/ Ordner „Wichtung Klassenarbeiten“). Grundlage der Festlegungen ist der sog. „Leistungsbewertungserlass“ (siehe Menüpunkt Schule/ Ordner „Ausgewählte Gesetze, Verordnungen, Erlasse“).
Vor einer Leistungserhebung erfolgt an unserer Schule in der Regel eine Gesundheitsabfrage. Nur wenn das Kind sich nach eigener Aussage gesundheitlich in der Lage fühlt, die Leistungserhebung zu bestreiten, kann es an der Leistungserhebung teilnehmen. Dies ist nicht gegeben, wenn Ihr Kind für diesen Tag durch einen Arzt krankgeschrieben oder durch die Eltern krankheitsbedingt abgemeldet ist.
Nach erfolgter Gesundheitsabfrage ist ein Abbruch der Leistungserhebung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Ebenso ist eine spätere Beschwerde bezüglich der erteilten Note aufgrund von Erkrankung der Schülerin/ des Schülers ausgeschlossen.
2. Klassendienste
Innerhalb des Klassenverbandes und im Verlauf des Unterrichts fallen Aufgaben an, deren Erledigung an unserer Schule von Schüler*innen mit übernommen werden. Hierbei lernen die Kinder und Jugendlichen, Verantwortung für die Schulgemeinschaft zu übernehmen und mit Ihrer Lernumgebung respektvoll umzugehen.
Die Dienste werden abwechselnd an alle Schülerinnen und Schüler verteilt. Das besondere Engagement einzelner Schülerinnen und Schüler wird am letzten Schultag während der abschließenden Hofveranstaltung gewürdigt.
3. Klassenfahrten
Klassenfahrten sind schulische Veranstaltungen, die die unterrichtliche Arbeit ergänzen und das schulische Leben fördern. Klassenfahrten werden im Jahrgang 5/6, 7/8 und 9/10,  durchgeführt. Über Ziele und pädagogische Anliegen der Klassenfahrt beraten Klassenleitung, Schüler*nnen und Eltern gemeinsam. Die Gesamtkonferenz hat einen Kostenrahmen für die Fahrten festgelegt. Danach beträgt die Kostenobergrenze:
• für eine dreitägige Klassenfahrt in Jahrgangsstufe 5/6: ...... Euro
• für eine fünftägige Klassenfahrt in der Jahrgangsstufe 7/8: ......Euro
• für eine fünftägige Klassenfahrt in der Jahrgangsstufe 9/10: ...... Euro

Für eintägige Schulwandertage/ Exkursionen gelten gesonderte Regelungen.
Während der Klassenfahrt/ Studienfahrt gilt die Hausordnung uneingeschränkt. Bei Verstößen gegen die Hausordnung (z.B. bei der Missachtung des Alkoholverbots) können Eltern verpflichtet werden, ihr Kind auf eigene Kosten vorzeitig von der Klassenfahrt/ Studienfahrt abzuholen.


4. Klassenlehrer/-in und Vertrauenslehrer/in
Die Klassenleitung ist besonders für die jüngeren Jahrgänge, aber auch für die älteren Schüler*innen und deren Eltern eine der wichtigsten Bezugspersonen im Schulalltag. Für Fragen, Informationen, Anregungen und Problemen ist die Klassenleitung der erste Anlaufpunkt. Im Krankheitsfall tritt der oder die stellvertretende Klassenleitung an deren Stelle.
Zudem unterstützen und berät eine Vertrauenslehrerin die Schülerschaft bei Problemen. Die Vertrauenslehrerin kann im Bedarfsfall mündlich oder schriftlich kontaktiert werden.


5. Konflikt- und Beschwerdemanagement
Siehe „Beschwerde- und Konfliktmanagement“

 

6. Kopfläuse/ Verlausung
Besonders bei jüngeren Schüler*innen treten gelegentlich Kopfläuse auf. Deren Verbreitung ist in Schulklassen ohne entsprechende Maßnahmen nicht aufzuhalten. Aus diesem Grund sind von Läusen befallene Personen sofort vom Unterricht freizustellen und zu behandeln. Nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (§34) darf der Schulbesuch erst wiederaufgenommen werden, wenn die Behandlung erfolgreich verlaufen ist und eine weitere Ausbreitung ausgeschlossen ist. Der behandelnde Arzt attestiert den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbesuchs.
Eltern betroffener Kinder informieren umgehend die Schule über den Lausbefall des Kindes. Die Klasse bzw. der Jahrgang werden anonym über den Lausbefall informiert, um die weitere Ausbreitung aufzuhalten.
Werden Sie über einen Läusebefall in der Klasse informiert, untersuchen Sie den Kopf und die Haare Ihres Kindes und ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen. Auf der Homepage informieren wir im Menüpunkt Eltern/ „Kopfläuse? Was tun?“ detailliert über die zu treffenden Maßnahmen bei einem Kopflausbefall.

 

7. Krankheitsfall, Krankmeldung

Kann ein Schüler/eine Schülerin nicht am Unterricht teilnehmen, ist der Schule durch einen Personensorgeberechtigten sofort der Grund und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens mitzuteilen

Tel: 03946/51035, Montag bis Freitag – 6.30 - 8.00 Uhr. Dabei ist auch der Anrufbeanworter zu nutzen!


Zusätzlich ist nach der Wiederaufnahme des Schulbesuchs eine schriftliche Entschuldigung durch einen Sorgeberechtigten nötig. Diese ist beim Klassenleiter abzugeben.
Einen diesbezüglichen Vordruck finden Sie unter dem Menüpunkt „Formulare“ auf unserer Schulhomepage.

Unter Umständen kann durch die Schule ein ärztliches Attest abgefordert werden.

Fehltage werden als entschuldigt bzw. unentschuldigt auf dem Zeugnis vermerkt. Einzelne unentschuldigte Fehlstunden werden zu Fehltagen zusammengefasst und ebenfalls auf dem Zeugnis vermerkt.

Kann ein Schüler/eine Schülerin nur an einzelnen Unterrichtsstunden (z.B. Sport) nicht teilnehmen, so ist dies von einem Personensorgeberechtigten vorab schriftlich mitzuteilen.

 




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