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1. Fachkonferenz
Die Fachkonferenzen an unserer Schule tagen mindestens zweimal im Schuljahr und sind nicht öffentlich. Mitglieder der Fachkonferenz sind alle FachlehrerInnen der im Namen der Konferenz genannten Fächer sowie die in die jeweilige Fachkonferenz gewählten Eltern- und SchülervertreterInnen.
Aufgaben der Fachkonferenz sind u.a. fachdidaktische und fachmethodische Fragestellungen, das Erstellen von Beschlussvorlagen für die Gesamtkonferenz, der Aufbau sowie die Betreuung von Sammlungen und Fachräumen, Fortbildungsfragen sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung im Fachbereich. Eltern und SchülerInnen, die zur Mitarbeit in Fachkonferenzen bereit sind, bekunden ihr Interesse bitte beim ersten Elternabend im Schuljahr bzw. melden sich bei der Klassenleitung.


2. Fachräume
Aktuell befinden sich in unseren Schulgebäuden folgende Fachräume:
- Biologie und Chemie
- Informatik und Physik
- Kunst
- Musik
Für den Aufenthalt und den Unterricht in den Fachräumen gelten gesonderte Regel, über die die Fachlehrkräfte zweimal im Schuljahr belehren.


3. Ferienordnung im Schuljahr 2020/2021


Ferienordnung


4. Fernsehen/ digitale Medien
Leider nutzen Kinder oft zu lange und sogar vor Schulbeginn ihre Zeit zum Fernsehen oder beschäftigen sich mit digitalen Medien. In der Folge können sich diese Kinder in der Schule oft schlecht konzentrieren. Unterstützen Sie unsere schulische Arbeit, indem Sie helfen, diesen aus unserer Sicht nicht lernförderlichen Medienkonsum zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

 

5. Formulare

Siehe „Formulare“

 

6. Fotoerlaubnis
Zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 holt die Schule eine Fotoerlaubnis von den Sorgeberechtigten ein.


7. Förderunterricht/ Arbeitsgemeinschaften
Siehe „Arbeitsgemeinschaften/ Förderunterricht“


8. Förderverein der Schule
Siehe „Schulförderverein“


9. Freistellung vom Unterricht (stundenweise/ ganztägig)
Siehe „Antrag auf Freistellung vom Unterricht (stundenweise/ ganztätig)“


10. Freistellung vom Unterricht (Sport)
Siehe „Antrag auf Freistellung vom Unterricht (Sport)“


11. Fünfte Klasse: erster Schultag
Siehe „Erster Schultag der 5. Klassen“



12. Freistellung
Alle SchülerInnen sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Die Erziehungsberechtigen haben dafür Sorge zu tragen. Ein Schüler/eine Schülerin kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig unter Angabe des Grundes bei dem Klassenleiter beantragt werden. Beurlaubungsgründe können sein: Teilnahme an Wettbewerben jeglicher Art –
regionale Brauchtumspflege – familiäre Gründe, wie Eheschließung oder ein Todesfall – religiöse Anlässe, wie Taufe – sowie Heilkuren.
Eine Urlaubsreise ist kein Freistellungsgrund.
Im Interesse des Kindes sollte eine Beurlaubung eher die Ausnahme sein. Zuständig für die Entscheidung über die Beurlaubung von einem Tag ist der Klassenleiter, darüber hinaus die Schulleitung.
Diesbezügliche Vordrucke finden Sie unter dem Menüpunkt „Formulare“ auf unserer Schulhomepage.


13. Fremdsprachen
Erste Fremdsprache ist an der Sekundarschule das Kernfach Englisch.
Die Teilnahme ist für jeden Schüler/jede Schülerin obligatorisch.
Ab der Jahrgangsstufe 7 besteht die die Möglichkeit des Erlernens einer zusätzlichen Fremdsprache / Französisch oder Russisch.


14. Fundsachen
In Arbeit

 




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