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1. Einführungstage der neuen fünften Klassen

 

Siehe „Erster Schultag der 5. Klassen“


2. Elektronische Geräte/Smartphones


Uns ist wichtig, dass unsere Schülerschaft miteinander kommunizieren können und präsent sind. Nach unserer Erfahrung tragen dazu Smartphones u.a. elektronische Geräte nicht bei. Die Hausordnung sieht ein Handyverbot für SchülerInnen auf dem gesamten Schulgelände vor.

 

Geltende Regelungen: Es gibt ein grundsätzliches Verbot des Einschaltens von Musikwiedergabegeräten, Mobiltelefonen, Gameboys u.ä. während des Aufenthaltes in der Schule. Persönliche Gegenstände, die keinen Bezug zum Unterricht haben, verbleiben in der Tasche.
Bei Prüfungen, Klassen-, Vergleichs- und zentralen Klassenarbeiten sind die Handys ausgeschaltet und außerhalb der Reichweite der Schüler und Schülerinnen abzulegen.


3. Eltern und ihre demokratischen Mitwirkungsgremien


Zu einem guten und lebendigen Schulleben gehören die Eltern. Eltern können mit ihrer Sicht auf Schule und ihren Kompetenzen das Schulleben und die Schulentwicklung maßgeblich mitgestalten. Zudem ist die Bildung und Erziehung der Kinder gemeinsame Aufgabe des Elternhauses und der Schule. Es ist im Interesse des Kindes, wenn Eltern und Schule in diesem Prozess eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Besonders wichtig ist die Mitwirkung der Eltern in den gewählten Gremien der Schule, des Harzkreises oder des Landes, die für jeweils zwei Schuljahre gewählt werden.
Gewählt werden dürfen ausschließlich Erziehungsberechtigte, deren Kinder unsere Einrichtung besuchen. Nicht gewählt werden dürfen Eltern, deren Kind bereits volljährig ist, die an unserer Schule arbeiten oder welche die Aufsicht über unsere Schule führen.
Eltern arbeiten in folgenden Gremien unserer Schule mit:
KlassenelternsprecherInnen /Elternschaften und deren StellvertreterInnen werden aus den Reihen der Eltern jeder Klasse gewählt und unterstützen die Arbeit der Klassenleitung. ElternvertreterInnen nehmen als gewählte VertreterInnen der Klassenkonferenz auch an den Beratungen der betreffenden Klasse teil.
In Fachkonferenzen werden die Belange des Faches inhaltlich und organisatorisch diskutiert. In diesem Gremium können sich gewählte ElternvertreterInnen mit ihren Fachkompetenzen einbringen. Sie berichten dem Schulelternrat oder der Klassenelternschaft regelmäßig über ihre Tätigkeit. Der Schulelternrat setzt sich aus den Vorsitzenden der Klasseneltern zusammen. Der Schulelternrat ist das Mitwirkungsgremium der Eltern auf Schulebene. Er wählt und entsendet Mitglieder in die Gesamtkonferenz der Schule.
Der Schulelternrat ist berechtigt, Beschlüsse zu fassen und Anträge an die Gesamtkonferenz zu stellen, welche von der Gesamtkonferenz zu behandeln sind. Der Schulelternrat kann in Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schule über seine Tätigkeit berichten.
Die Gesamtkonferenz ist das höchste demokratische Gremium der Schule. Die Konferenz setzt sich aus gewählten Vertretern der Eltern, SchülerInnen und Lehrkräfte unter dem Vorsitz des Schulleiters zusammen. Die Gesamtkonferenz berät und beschließt zu wichtigen Fragen der Schulorganisation und der Schulentwicklung.

 

siehe auch "Gesamtkonferenz"


Zudem können Eltern im Förderverein der Schule (siehe Punkt „Förderverein“) sowie als gewählte Mitglieder im Kreis- und Landeselternrat mitarbeiten.


4. Elternversammlungen (Klassen-Elternabende, ggf. auch thematische Elternabende)


Mindestens einmal pro Schuljahr finden Elternabende statt, zu denen die Klassenleitung oder die Elternvertreter einladen. Auf dem Elternabend werden klasseninterne Vorhaben und Aktivitäten besprochen bzw. geplant sowie über schulische und unterrichtsorganisatorische Aspekte informiert. Häufig bietet der Elternabend auch Gelegenheit, sich zu klassenbezogenen Anliegen oder Problemen auszutauschen. Aus diesen Gründen ist die Teilnahme aller Eltern zu jedem Elternabend ausdrücklich erwünscht.
Neben den Klassen-Elternabenden finden ggf. auch auch thematische Elternabende mit zentralen Themen für verschiedene Jahrgänge statt (z.B. zum Unterricht in der zweiten Fremdsprache ab dem 7. Schuljahr, zum Angebot der Wahlpflichtfächer ab dem Schuljahrgang 9).

Thematische Elternabende werden sowohl von der Schulleitung initiiert und durchgeführt als auch von der Elternschaft in enger Abstimmung mit der Schulleitung. Die Termine für die thematischen Elternabende erscheinen im Schuljahresarbeitsplan auf der Homepage. Über die Klassenleitung erfolgt eine zeitnahe ordnungsgemäße Einladung.

 

5. Elternrat


siehe "Elternvertreter und Schulelternrat"

 

6. Elterninformation


Wichtigen Informationen zur Organisation des Schulalltags, zu Veranstaltungen oder Terminen u.a. werden regelmäßig auf unserer Homepage veröffentlicht. Darüber hinaus informieren die Klassenleitungen und ElternvertreterInnen die Elternschaften auf Elternversammlungen und entsprechend der vereinbarten Kommunikationswege.
Das Hausaufgabenheft ist ein wichtiges Instrument der schnellen Elterninformation zu Belangen des Unterrichts (z.B. Informationen zu anstehenden Klassenaktivitäten, vergessene Arbeitsmaterialien oder Hausaufgaben).
Die Eltern der Jahrgänge 5 und 6 sind aufgefordert, einmal pro Woche das Hausaufgabenheft ihrer Kinder auf Eintragungen zu prüfen und die Kenntnisnahme mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.

 

7. Elternsprechtage


In Arbeit

 


8. Elternvertreter und Schulelternrat


ElternvertreterInnen bilden die Schnittstelle zwischen der Elternschaft und der Klassenleitung. In der Zusammenarbeit mit der Klassenleitung werden klasseninterne Belange besprochen, Klassenaktivitäten geplant und Elternzusammenkünfte organisiert. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern, deren Vertreter und der Klassenleitung kann das Klassenklima maßgeblich positiv befördern und wird deshalb seitens der Schule ausdrücklich begrüßt. ElternvertreterInnen und ihre StellvertreterInnen werden in der Regel für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie sind zugleich Mitglieder der Klassenkonferenz.
Die gewählten ElternvertreterInnen aller Klassen bilden zugleich den Schulelternrat, aus dessen Mitte der/die Vorsitzende/n für die Dauer von zwei Jahren gewählt wird. Der Schulelternrat ist das Mitwirkungsgremium der Eltern auf Schulebene und entsendet Mitglieder in die Gesamtkonferenz (siehe „Eltern und ihre demokratischen Mitwirkungsgremien“). Zudem arbeiten Eltern im Förderverein der Schule (siehe Punkt „Förderverein“) sowie im Kreiselternrat mit.


9. Entschuldigung bei Erkrankung (Kind bleibt zu Hause)


Sollte Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung oder einem anderweitigen, zuvor nicht absehbaren Grund dem Unterricht fernbleiben müssen, informieren Sie bitte die Schule am selben Tag morgens vor dem Unterricht telefonisch oder per Mail.
Bei einer Erkrankung am Tag einer angekündigten Leistungserhebung (z.B. Test, Klassenarbeit) kann ein ärztliches Attest verlangt werden.


10. Erkrankung des Kindes oder Unfall in der Schule


Eltern werden bei einer ernsthaften Erkrankung ihres Kindes oder einem Unfall in der Schule sofort telefonisch von uns benachrichtigt. Dafür greifen wir auf die von Ihnen im Sekretariat hinterlegten Daten (Dienst- und Privattelefonnummer) zurück. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre aktuellen Rufnummern der Schule immer vorliegen und dass Sie unter diesen Nummern stets erreichbar sind.
Bitte holen Sie im Falle einer Benachrichtigung Ihr Kind umgehend von der Schule ab.


11. Erster Schultag der 5. Klassen

 

In Arbeit

 

12. Essen und Esseneinnahme


Die Pausenzeiten dienen neben der Erholung auch der Esseneinnahme. In nahezu allen Unterrichtsräumen unserer Schule ist das Essen erlaubt, so dass Ihr Kind am Platz einen Imbiss zu sich nehmen kann. Ausnahme bilden einzelne Fachräume (Chemie, Informatik etc.), in denen aus Sicherheitsgründen das Essen untersagt ist. Das Essen wird in diesem Fall vor dem Unterrichtsraum eingenommen. Die FachlehrerInnen belehren die SchülerInnen zu Schuljahresbeginn, ob im jeweiligen Unterrichtsraum gegessen werden darf.
Häufig beginnen Kinder den Unterrichtstag, ohne zuvor gefrühstückt zu haben. Für eine Essenaufnahme in Ruhe steht erst die Hofpause ab 9.00 Uhr zur Verfügung. Aus diesem Grund sollte Ihr Kind morgens frühstücken, bevor es den Weg zur Schule antritt.
Für die Mittagsversorgung stehen zwei Essenräume zur Verfügung. Lehrkräfte oder die Pädagogischen MitarbeiterInnen führen die Aufsicht während der zwei Essenpausen. Das Mittagessen wird zurzeit durch die Firma Mahlzeit GmbH angeboten. Vertragspartner für die Mittagsversorgung sind die Eltern und die Firma Mahlzeit GmbH. Aus diesem Grund richten Sie bitte alle Fragen zur Essenbestellung (Anmeldung, Einnahme, Abmeldung vom Essen etc.) nur an diese Firma.
Ein alternativer Mittagessenversorger kann nur über eine Mehrheitsentscheidung der Gesamtkonferenz durch den Schulträger und die Schulelternschaft gebunden werden.

 

13. Ethikunterricht


Mit Beginn der 5. Jahrgangstufe besteht die Wahlmöglichkeit zwischen den Unterrichtsfächern:
1. Ethik oder
2. Religion
In allen Fächern werden Noten erteilt. Alle Fächer sind versetzungsrelevant.

 




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