B

1. Barrierefreie bzw. barrierearme Schule

Die Schule befindet sich südlich der historischen Quedlinburger Altstadt im Stadtteil Süderstadt, an der Adresse Albert-Schweitzer-Straße 19. Das Gebäude ist im Quedlinburger Denkmalverzeichnis eingetragen.

Eine Barrierefreiheit ist an der Schule nur bedingt möglich. Aktuell ist nur das Erdgeschoss des Schulgebäudes und das Erdgeschoss des Nebengebäudes barrierearm. Die Turnhalle ist bedingt barrierefrei.


2. Berufs- und Studienorientierung
In Arbeit


3. Beschwerde und Konfliktmanagment
Im schulischen Kontext kann es zu Irritationen, Problemen oder Konflikten kommen. Möchten Sie als Eltern eine Beschwerde anbringen, bitten wir Sie, die in unserer Beschwerdekette skizzierte Vorgehensweise zu beachten und einzuhalten:

Bei Nachfragen oder Beschwerden, die ein Unterrichtsfach betreffen, wenden Sie sich an die betreffende Fachlehrkraft. Eine schnelle Klärung des Sachverhalts ist so oft möglich.

Ist ein Problem zu besprechen, welches mehrere Kinder in der Klasse betrifft, sind die Elternsprecher neben der Klassenleitung ein guter Ansprechpartner für die Anliegen der Eltern.

Bei allen anderen Beschwerden, die sich auf die Situation der Klasse oder die Schule beziehen, ist die Klassenleitung Ihr Ansprechpartner. Auf Wunsch Ihres Kindes kann auch die Vertrauenslehrerin hinzugezogen werden.

Sollte sich die Meinungsverschiedenheit fortsetzen oder keine Einigung möglich sein, wird die Klassenleitung die Schulleitung hinzuzuziehen.

In jedem Fall sollte zwischen Einzelinteresse und Klasseninteressen unterschieden werden. Letzteres könnten in einem weiteren Schritt Gegenstand eines thematischen oder außerordentlichen Elternabends sein.


4. Bibliothek
Die Schule hat eine kleine, aber feine Bibliothek, die sich im Nebengebäude befindet. Jeder Schüler kann in Freistunden und bei Bedarf dort in Büchern nach Informationen suchen oder einfach nur lesen…Ein PC-Arbeitsplatz ist in Planung. Aufsicht ist durch die Pädagogischen Mitarbeiterinnen gewährleistet.


5. Blockmodell/ Doppelstundenmodell
In Arbeit


6. Beurlaubung
Alle Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet.

Die Sorgeberechtigen haben dafür Sorge zu tragen.

Ein Schüler/eine Schülerin kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig unter Angabe des Grundes bei dem Klassenleiter beantragt werden.

Beurlaubungsgründe können sein: Teilnahme an Wettbewerben jeglicher Art – regionale Brauchtumspflege – familiäre Gründe, wie Eheschließung oder ein Todesfall – religiöse Anlässe, wie Taufe – sowie Heilkuren.

Eine Urlaubsreise ist kein Freistellungsgrund. Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien sind grundsätzlich verboten. Sie können nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt werden. Bedenken Sie das bitte, bevor Sie einen vermeintlich „günstigen Urlaub“ buchen. Vater Staat ist da sehr eigen und verhängt Bußgelder!!

Im Interesse des Kindes sollte eine Beurlaubung eher die Ausnahme sein. Zuständig für die Entscheidung über die Beurlaubung von einem Tag ist der Klassenleiter, darüber hinaus die Schulleitung.


7. Betriebspraktikum und Werkstatttage
Die Durchführung von Betriebspraktika bzw. Werkstatttagen ist Bestanteil der Berufsorientierung. Die Teilnahme ist für jeden Schüler/jede Schüler verpflichtend.
Jahrgangstufe 8: Werkstatttage (10 Schultage)
Die Schüler erhalten gemäß Interessenlage in verschiedene Berufsfelder Einblicke.
Jahrgangsstufe 8: Betriebspraktikum (5 Schultage)
Jahrgangsstufe 9: Betriebspraktikum (10 Schultage)
Jeder Schüler/jede Schülerin sucht sich eine individuelle Praktikumsstelle in einem Betrieb oder einer öffentlichen Einrichtung.
Zwischen der Praktikumsstelle, der Schule und dem Praktikanten wird eine verbindliche Praktikumsvereinbarung geschlossen.
Praktikumsstellen in elterlichen Betrieben sind nicht gestattet.
Jeder Schüler/jede Schülerin reflektiert das Praktikum durch das Anfertigen eines Praktikumshefters. Dieser ist für das Fach Wirtschaft notenrelevant.
Ansprechpartner in der Schule ist der Fachlehrer Wirtschaft.


8. Busabfahrt
Schulweg & Schülertransport

Am Schuljahresbeginn belehren die Lehrkräfte die Schüler, u.a. wie sich an den Haltestellen und im Bus richtig verhalten werden soll. Hierbei stehen besonders Aspekte der Unfallvermeidung im Vordergrund. Alle Sorgeberechtigten haben ebenfalls die Aufgabe, entsprechend auf ihr Kind einzuwirken und Vorbild zu sein. An den Haltestellen wird nicht „herumgetobt“, beim Ein- und Aussteigen in den Bus wird nicht gedrängelt. Den Anweisungen des Busfahrers ist unbedingt Folge zu leisten.
Fährt ein Bus nicht wie gewohnt die Haltestelle an, so wartet der Schüler/die Schülerin 30min an Ort und Stelle. Ein eventueller Nichtbesuch der Schule ist mitzuteilen.
Fragen zum Schülertransport richten Sie bitte an die Verkehrsgesellschaft Harz.

Kontakt:

HAUSANSCHRIFT
Harzer Verkehrsbetriebe GmbH (HVB)
Dornbergsweg 7 · 38855 Wernigerode

POSTANSCHRIFT
Harzer Verkehrsbetriebe GmbH (HVB)
Postfach 101265 · 38842 Wernigerode

DIREKTKONTAKT
Telefon: +49 (0) 3943 564 – 110
Telefax: +49 (0) 3943 564 – 180
E-Mail: info@hvb-harz.de
Internet: www.hvb-harz.de

Auf dem Schulweg ist man besonders vorsichtig beim Überqueren der Straßen. Es muss nicht der absolut kürzeste, sollte aber der sicherste Weg sein. Auf dem Weg zur und von der Schule ist jeder Schüler/jede Schülerin gesetzlich unfallversichert.


9. Bewertungshinweise
In Arbeit

 




Datenschutzerklärung