Regelungen zum Umgang mit krankheitsbedingten Fehltagen von Schülerinnen und Schülern

 

  1. Unter 18 Jahren sind Fehltage grundsätzlich durch die Erziehungsberechtigten schriftlich zu begründen.
  2. Am ersten Fehltag erfolgt die Information in mündlicher oder schriftlicher Form.
  3. Eine mündliche Vorinformation schließt die schriftliche Entschuldigung spätestens nach drei Tagen nicht aus.
  4. Die Schule kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.

          Gründe:

  • Verdacht der Schulbummelei
  • drei oder mehr Fehltage in Abschlussklassen 
  • Fehlzeiten während der Abschlussprüfungen 
  • Fehlzeiten während des Betriebspraktikums

 

      5.  Entschuldigungsschreiben und Krankenscheine sind durch die Erziehungsberechtigten

           generell zu unterschreiben.

 

      6.  Nach drei unentschuldigten Fehltagen erfolgt eine Meldung an das Ordnungsamt (in

           Problemfällen nach nur einem Tag).

 

      7.  Der/ die Klassenleiter/in leitet:

  • die Meldung an die Schulleitung weiter oder
  • Erziehungsmittel  ein oder
  • Ordnungsmaßnahmen ein.

       8.  Die Schulleitung informiert das zuständige Ordnungsamt.

 

banner.jpg




Datenschutzerklärung