Suche


 5 Ergebnisse

B
Eine Urlaubsreise ist kein Freistellungsgrund. Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien sind grundsätzlich verboten. Sie können nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt werden. Bedenken Sie das bitte, bevor Sie einen vermeintlich „günstigen Urlaub“ buchen. Vater Staat...
http://www.sks-bansi.bildung-lsa.de/eltern/eltern-abc/b/#part1279

A
In jedem Fall ist der versäumte Unterricht selbstständig und eigenverantwortlich nachzuholen. Grundsätzlich dürfen Schüler in Sachsen-Anhalt nicht vor oder im Anschluss an Ferientage beurlaubt werden. Sollte Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien krank sein, kann ein ärztliches...
http://www.sks-bansi.bildung-lsa.de/eltern/eltern-abc/a/#part1243

Unsere Hausordnung
Schüler hat dafür Sorge zu tragen, rechtzeitig im Unterricht zu sein. Das Kauen von Kaugummi ist grundsätzlich verboten. Das Tragen von Kopfbedeckungen (z.B. Basecap, Mützen u. ä.) ist im Unterricht grundsätzlich verboten. Das Trinken im Unterricht sollte je nach Witterungslage...
http://www.sks-bansi.bildung-lsa.de/unsere-schule/organisation/hausordnung/#part1015

H
informieren und bei Problemen Rücksprache mit der Fachlehrkraft nehmen (siehe Punkt „Beschwerdemanagement“). Grundsätzlich ist die Vorbereitung auf den folgenden Schultag (Wiederholung der letzten Lerninhalte, Lernen und Festigen von Inhalten) Bestandteil jeder Hausaufgabe. Sie wird...
http://www.sks-bansi.bildung-lsa.de/eltern/eltern-abc/h/#part1289

Regelungen zum Umgang mit krankheitsbedingten Fehltagen von Schülerinnen und Schülern
Unter 18 Jahren sind Fehltage grundsätzlich durch die Erziehungsberechtigten schriftlich zu begründen. Am ersten Fehltag erfolgt die Information in mündlicher oder schriftlicher Form. Eine mündliche Vorinformation schließt die schriftliche Entschuldigung spätestens nach drei...
http://www.sks-bansi.bildung-lsa.de/eltern/umgang-mit-fehltagen/#part1054

 



Datenschutzerklärung