Unsere Hausordnung

 (Stand Mai 2022)

 

1. Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Wir möchten uns in der Schule wohl fühlen.
  2. Deshalb ist jeder Schüler/ jede Schülerin für die Sauberkeit und Ordnung im Gebäude, auf und vor dem Schulgelände mit verantwortlich.
  3. Die mutwillige Beschädigung des Schulgebäudes durch Bemalen oder Besprayen der Wände sowie die Beschädigung von Einrichtungs- und Unterrichtsgegenständen führen zu Ordnungsmaßnahmen gegen die Beteiligten.
  4. Die Erziehungsberechtigten bzw. Schüler/innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen die Kosten für die Beseitigung der Schäden übernehmen.
  5. Das Rauchen ist weder im Schulgebäude noch in Sichtweite erlaubt.
  6. Der Genuss von Alkohol und Drogen und das Mitbringen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen sind verboten.
  7. Schüler/Schülerinnen, die auf die Gefährdung von Mitschülern/Mitschülerinnen und die Störung des schulischen Ablaufes abzielende Gegenstände (Waffen, Laserpointer, Feuerwerkskörper, Pfefferspray …) mitbringen, werden mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen belegt.
  8. Die Verwendung Gewalt verherrlichender bzw. verfassungswidriger Symbole und Inhalte ist nicht mit den Grundsätzen unserer Schule zu vereinbaren.
  9. Alle am Schulleben Beteiligten sind gehalten, bei Verletzungen dieser Grundsätze einzuschreiten.
  10. Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände von den Schülern/innen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden.
  11. Bei Verstößen gegen die Hausordnung können die Schüler/innen im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten zu gemeinnützigen Tätigkeiten herangezogen werden.

2. Sicherheit, Vermeidung besonderer Gefahren, Notfälle

  1. Im Alarmfall wird das gesamte Schulgebäude sofort von allen geräumt.
  2. Der Alarm wird durch ein deutlich erkennbares Gefahrensignal ausgelöst.
  3. Das Verhalten regelt die Alarm- und Brandschutzverordnung.
  4. Verletzungen, Schulunfälle sowie besondere Vorkommnisse werden sofort im Sekretariat gemeldet, um so schnell wie möglich Hilfe zu organisieren.

3. Vor Unterrichtsbeginn

  1. Der Unterricht beginnt 7.15 Uhr.
  2. Die Schule ist ab 7.00 Uhr für alle Schüler geöffnet.
  3. Das Betreten der Klassenräume ist erlaubt.
  4. Schülern, die mutwillig den Raum beschmutzen oder Gegenstände beschädigen, kann das Betreten der Schule vor 7.10 Uhr verboten werden.

4. Verhalten während des Unterrichts

  1. Die Klassen- und Fachräume werden vom jeweiligen Fachlehrer geöffnet.
  2. Die Fachräume (Chemie, Biologie, Physik, Computerkabinett) dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.
  3. Insbesondere während der Unterrichtszeit ist störender Lärm im gesamten Schulbereich zu unterlassen.
  4. Der Unterricht beginnt mit dem Klingelzeichen, d.h. jeder Schüler hat dafür Sorge zu tragen, rechtzeitig im Unterricht zu sein.
  5. Das Kauen von Kaugummi ist grundsätzlich verboten.
  6. Das Tragen von Kopfbedeckungen (z.B. Basecap, Mützen u. ä.) ist im Unterricht grundsätzlich verboten.
  7. Das Trinken im Unterricht sollte je nach Witterungslage erlaubt sein, wobei es den Unterrichtsablauf nicht stören darf.
  8. Der Gang zur Toilette während des Unterrichts kann nur in Ausnahmefällen erlaubt sein.
  9. Jede Klasse ist für die Einrichtung und die Sauberkeit des Klassenzimmers bzw. des Fachraumes verantwortlich.
  10. Werden vor Beginn des Unterrichts Schäden festgestellt, so ist die jeweilige Lehrkraft sofort zu informieren.
  11. Jede/r Schüler/in haftet für die Schäden, die er oder sie mutwillig oder fahrlässig verursacht hat.
  12. Die Ordnungsschüler reinigen nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel und achten in den Unterrichtsräumen auf Sauberkeit.
  13. Vom/von der Klassenleiter/in werden zwei Schüler für den Ordnungsdienst benannt, die eine Woche lang ihren Dienst versehen. (Eintragung im Klassenbuch)

5. Umgang mit Handys und anderen speicherfähigen Kommunikationsmitteln in der Schule

 

Das eigene Handy ist für Kinder und Jugendliche inzwischen zur Selbstverständlichkeit geworden und die neuesten Gerätegenerationen ermöglichen weit mehr als Telefonieren. Multimediale Nachrichten zu senden und zu empfangen, Aufnahmen der eingebauten Kamera zu speichern und Kurzfilme aus dem Internet zu laden sind nur einige Beispiele für die Funktionen der kleinen „Allround-Maschinen“.

 

Die Schattenseiten der schönen Handywelt sind:

  • kursierende Gewaltvideos
  • Bilder und Videos pornographischen Inhalts
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Sprach- und Bildaufnahmen und
  • die Finanzfalle für Schüler/innen.

5.1. Regelungen

  1. Es gibt ein grundsätzliches Verbot des Einschaltens von Musikwiedergabegeräten, Mobiltelefonen, Gameboys u.ä. während des Aufenthaltes in der Schule. Persönliche Gegenstände, die keinen Bezug zum Unterricht haben, verbleiben in der Tasche.
  2. Bei Prüfungen, Klassen-, Vergleichs- und zentralen Klassenarbeiten sind die Handys ausgeschaltet und außerhalb der Reichweite der Schüler und Schülerinnen abzulegen.

5.2. Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen

  1. Bei Verstößen im Zusammenhang mit Leistungsnachweisen sind fallbezogen die Regelungen zu Täuschungshandlungen anzuwenden.
  2. Bei Verstößen ist das Handy einzuziehen, die Eltern sind zu informieren. Das Gerät ist von den Erziehungsberechtigten abzuholen.

5.3. Begründung der Maßnahmen

  • Wahrung des ungestörten Schulbetriebes
  • Wahrung des Rechts auf das eigene gesprochene Wort im nichtöffentlichen Betrieb (Schüler- und Lehrermitschnitte)
  • Wahrung des Rechts auf das eigene Bild (Handy-Video-Sequenzen) im nichtöffentlichen Betrieb
  • Schutz der Persönlichkeitsrechte
  • Prävention bei möglichen Täuschungshandlungen

6. Hinweise zum Sportunterricht

 

6.1. Allgemeines

 

Sport ist Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit.

Sport leistet einen Beitrag zur gesundheitsbewussten Lebensweise.

Sport ist ein versetzungsrelevantes Fach.

 

a) Sportbekleidung:

  • … muss sich von der allgemeinen Tageskleidung unterscheiden.
  • … sollte bequem und schweißsaugend sein.
  • … sollte in einer eigenen Sporttasche transportiert werden.
  • … sollte durch entsprechende Hygieneartikel ergänzt werden.

b) Sportschuhe:

 

  • Straßen- und Hallenschuhe sind strikt zu trennen.
  • Begründung: Verschmutzung, Verletzungsgefahr, Rutschfestigkeit, hygienische Aspekte
  • Nur Hallenturnschuhe mit einer hellen, abriebfesten Sohle sind erlaubt.

 

 

6.2. Unfallprophylaxe

 

  1. Das Tragen von Gürteln, Ringen, Bändern, Ketten, Spangen, Broschen u.a. Schmuckgegenständen (Piercings) ist während des Sportunterrichts grundsätzlich nicht erlaubt.
  2. Aus Sicherheitsgründen sind oben genannte Gegenstände grundsätzlich abzulegen.
  3. Nachweislich vorübergehend nicht abgelegte Gegenstände können, unter Ausschluss der Eigen- und Fremdgefährdung (z.B. Abkleben), durch die Entscheidung der jeweiligen Lehrkraft toleriert werden.
  4. Bei Weigerung trotz Belehrung kann die Lehrkraft Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen ergreifen, versäumte Leistungsnachweise werden mit der Note ungenügend bewertet.
  5. Während des Wechsels zwischen Bodelandhalle und Schule ist der direkte Weg unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
  6. Die Turnhalle darf nicht ohne Erlaubnis des Lehrers verlassen werden.

6.3. Hinweise zur Beachtung

  1. lange Haare binden
  2. Sportbrille
  3. weder Essen noch Trinken in der Halle (Sicherheit)
  4. allgemeine Körperhygiene
  5. Verboten: Barfußspielen und Sport auf Strümpfen

7. In den Pausen

  1. Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schüler/innen unverzüglich ihre Klassenräume und begeben sich auf direktem Weg in den gekennzeichneten Pausenbereich.
  2. Die Schüler/innen dürfen während der Pausen das Schulgelände nicht verlassen.
  3. Der Bereich des Schulgeländes vor dem Haupteingang gilt nicht als Pausenbereich. Die Pausen dienen der Bewegungen und Entspannung, deshalb sollen sie an der frischen Luft auf dem Schulhof verbracht werden.
  4. Ausnahmen bilden die Schlechtwetterpausen.
  5. Ball- und Bewegungsspiele sind auf dem Pausenhof grundsätzlich erlaubt und erwünscht.
  6. Alle Gegenstände auf dem Pausenhof (z.B. Bänke) werden nur ihrem Zweck entsprechend genutzt.
  7. Wir achten darauf, niemanden zu stören, zu gefährden oder auszuschließen.
  8. Um Unfälle auf dem Schulhof zu vermeiden, ist es verboten, mit jeglichen Gegenständen zu werfen. Rücksichtsloses Laufen und raue Spiele, wie z.B. Raufen, Stoßen, Schlagen haben zu unterbleiben.
  9. Auch ist es untersagt, auf Mauern, Gerüste u.ä. zu klettern und über Zäune zu steigen.
  10. Während der Frühstückpause bzw. in den kleinen Pausen bleiben wir in den Fachräumen (Ausnahme Toilettengang). Es ist verboten sich aus den Fenstern zu lehnen und die Treppengeländer hinunter zu rutschen.
  11. Um die Einhaltung der Regeln zu unterstützen, sind alle Lehrkräfte aufgefordert, ihre Aufsichtspflicht gewissenhaft nachzukommen. Dabei werden sie von Schüleraufsichten unterstützt.

8. Bildung einer Ordnungsgruppe

 

8.1. Ziel

 

Die Ordnungsgruppe soll die Lehrer/Lehrerinnen und Schüler/Schülerinnen bei der Wahrung der Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich unterstützen.

Sie soll darauf achten, dass die Hausordnung umgesetzt und eingehalten wird.

Die Schüler/Schülerinnen der Ordnungsgruppe unterstützen die Lehrer/Lehrerinnen während der Aufsicht in den Hofpausen und der Frühstückspause im Toilettenbereich.

 

8.2. Umsetzung


Die Ordnungsgruppe setzt sich aus Schülern/Schülerinnen der 8. bis 10. Klassen zusammen.

Sie steht unter der Verantwortlichkeit eines Lehrers/ einer Lehrerin, der/die sowohl die Anleitung der Schüler/Schülerinnen als auch deren Einsatzplan übernimmt.

 

9. Der Trainingsraum

 

Ziel der Einrichtung des Trainingsraumes ist die Beruhigung des Unterrichtsklimas verbunden mit der Chance auf eigenverantwortliche Entscheidungen.

 

Die Trainingsraummethode basiert auf drei grundlegenden Prinzipien:

  • Jeder Schüler/jede Schülerin hat das Recht ungestört zu lernen.
  • Lehrkräfte haben das Recht ungestört zu unterrichten.
  • Alle müssen stets die Rechte des anderen beachten und respektieren.

Um diese Prinzipien umsetzen zu können, haben wir uns auf folgende Regeln geeinigt:

  1. Ich wende keinerlei körperliche oder verbale Gewalt an.
  2. Ich halte mich an die Anweisungen der Lehrkraft.
  3. Ich störe nicht durch Zwischenrufe oder unterrichtsfremde Tätigkeiten (z. B: Aufstehen, Essen, Musik, Handy, Werfen von Gegenständen…).

Ablauf bei Nichteinhaltung dieser Regeln:

  1. Ermahnung durch den Lehrer
  2. Entsendung des störenden Schülers in den Trainingsraum
  3. Gespräch mit dem Trainingsraumlehrer und Ausfüllen des Formblattes
  4. Weigert sich der Schüler in den Trainingsraum zu gehen oder verweigert er die Arbeit im Trainingsraum, wird er für den Rest des Tages vom Unterricht ausgeschlossen und muss von den Eltern abgeholt werden.
  5. Nach dem 2. Vorfall werden die Eltern schriftlich informiert.
  6. Nach dem 3.-4. Vorfall werden Arbeitsaufträge aus dem „Bußgeldkatalog“ bearbeitet und/oder soziale Dienste verrichtet (z.B. Schulhof sauber machen).
  7. Beim 5. Vorfall findet ein Gespräch zwischen Klassenlehrer/in, Eltern, Schüler/in, den betreffenden Fachlehrern und dem Schulleiter statt.

10. Umgang mit dem Konsum von legalen und illegalen Drogen

 

Nachstehende Schulvereinbarung wurde nach intensiven Beratungen der Schülervertretung, des Schulelternrates und des Lehrerkollegiums beschlossen und durch die Gesamtkonferenz am 20.6.2013 angenommen.

Sie ist damit für alle Beteiligten verbindlich und wird hiermit den/die Schüler/ Schülerinnen , Eltern und Lehrkräften zur Kenntnis gebracht.

Ziel der Vereinbarung ist es, das Vorgehen bei Fällen von Drogenmissbrauch zu regeln. Sie soll eine Hilfestellung für Betroffene sein und dem Schutz der Mitschüler dienen.

 

  1. Tabak

In unserer Schule gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und in Sichtweite der Schule sowohl für Lehrer/innen, Schüler/innen, Eltern, Gäste und technisches Personal.

Das Rauchverbot gilt auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen.

 

       2.  Alkohol

 

In unserer Schule ist der Genuss von Alkohol in jeder Form im Schulgebäude, auf dem Schulgelände, in Sichtweite der Schule und an jedem Aufenthaltsort während der 30-minütigen Mittagszeit sowohl für Lehrer/Lehrerinnen, Schüler/Schülerinnen, Eltern, Gäste und technisches Personal untersagt.

Dieses Verbot gilt auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen.

 

       3. Illegale Drogen

 

In unserer Schule ist der Konsum und Handel mit und von illegalen Drogen in jeder Form im Schulgebäude, auf dem Schulgelände, in Sichtweite der Schule und an jedem Aufenthaltsort während der 30-minütigen Mittagszeit sowohl für Lehrer/Lehrerinnen, Schüler/Schülerinnen, Eltern, Gäste und technisches Personal untersagt.

Dieses Verbot gilt auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen.

 

11. Maßnahmenkatalog bei Verstößen gegen die unter 1. bis 3. festgelegten Regelungen

 

1. Rauchfreie Schule

 

Folgende Sanktionen werden bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot festgelegt.

 

Vorfall 1:

  • Information der Klassenleitung
  • Fragebogen zum Rauchverhalten

 

Vorfall 2

  • Information der Klassenleitung
  • Information der Eltern
  • Fragebogen zur Rauchergeschichte

 

Vorfall 3

  • Information der Klassenleitung
  • Information der Eltern
  • Sozialer Dienst (z.B. Schulhof sauber machen)

 

Vorfall 4

  • Information der Klassenleitung
  • Information der Eltern
  • Teilnahme am „Rauchfreikurs“ (Die Durchführung wird von der Fachstelle für Suchtprävention unterstützt.)

 

Bei weiteren Verstößen werden Ordnungsmaßnahmen nach den Bestimmungen des Schulgesetzes in die Wege geleitet.

 

 

2. und 3. Alkohol und illegale Drogen

 

  • Bei Verdacht auf Konsum von Alkohol und/oder illegalen Drogen werden umgehend die Eltern informiert.
  • Der Schüler/die Schülerin wird solange beaufsichtigt, bis er/sie abgeholt wird.
  • Falls die Eltern ihr Kind nicht abholen können oder wollen (egal ob aus der Schule oder bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen) bzw. der Schüler/die Schülerin nicht mehr ansprechbar ist, muss ein Krankenwagen gerufen werden.
  • Bei Verdacht auf Mitführen von Nikotin, Alkohol und/oder illegalen Drogen während der Schule oderbei außerunterrichtlichen Veranstaltungen (insbesondere bei Klassenfahrten) wird der Schüler/die Schülerin in einem Einzelgespräch gebeten, die verbotenen Substanzen freiwillig herauszugeben.
  • Falls sich der Schüler/die Schülerin weigert, werden die Eltern dazu geholt und über den Verdacht informiert.
  • Falls dies nicht möglich ist bzw. die Eltern sich ebenfalls weigern, wird im Falle von illegalen Drogen die Polizei informiert. Dies hat zur Folge, dass die Polizei ermitteln muss und ggf. ein Strafverfahren eingeleitet wird.

 Unsere Kleiderordnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

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