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B
Eheschließung oder ein Todesfall – religiöse Anlässe, wie Taufe – sowie Heilkuren. Eine Urlaubsreise ist kein Freistellungsgrund. Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien sind grundsätzlich verboten. Sie können nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt werden. Bedenken...
http://www.sks-bansi.bildung-lsa.de/eltern/eltern-abc/b/#part1279

F
Eheschließung oder ein Todesfall – religiöse Anlässe, wie Taufe – sowie Heilkuren. Eine Urlaubsreise ist kein Freistellungsgrund. Im Interesse des Kindes sollte eine Beurlaubung eher die Ausnahme sein. Zuständig für die Entscheidung über die Beurlaubung von einem Tag ist der Klassenleiter,...
http://www.sks-bansi.bildung-lsa.de/eltern/eltern-abc/f/#part1287

 



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