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B
sein: Teilnahme an Wettbewerben jeglicher Art – regionale Brauchtumspflege – familiäre Gründe, wie Eheschließung oder ein Todesfall – religiöse Anlässe, wie Taufe – sowie Heilkuren. Eine Urlaubsreise ist kein Freistellungsgrund. Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien...
F
sein: Teilnahme an Wettbewerben jeglicher Art – regionale Brauchtumspflege – familiäre Gründe, wie Eheschließung oder ein Todesfall – religiöse Anlässe, wie Taufe – sowie Heilkuren. Eine Urlaubsreise ist kein Freistellungsgrund. Im Interesse des Kindes sollte eine Beurlaubung eher...