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Regelungen zum Umgang mit krankheitsbedingten Fehltagen von Schülerinnen und Schülern
Am ersten Fehltag erfolgt die Information in mündlicher oder schriftlicher Form. Eine mündliche Vorinformation schließt die schriftliche Entschuldigung spätestens nach drei Tagen nicht aus. Die Schule kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Gründe: ...
http://www.sks-bansi.bildung-lsa.de/eltern/umgang-mit-fehltagen/#part1054

 



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