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Unsere Hausordnung
Schulgebäudes durch Bemalen oder Besprayen der Wände sowie die Beschädigung von Einrich tungs- und Unterrichtsgegenständen führen zu Ordnungsmaßnahmen gegen die Beteiligten. Die Erziehungsberechtigten bzw. Schüler/innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen die Kosten...
http://www.sks-bansi.bildung-lsa.de/unsere-schule/organisation/hausordnung/#part1015

 



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