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Beurlaubung Alle Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Die Sorgeberechtigen haben dafür Sorge zu tragen. Ein Schüler/eine Schülerin kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig...
http://www.sks-bansi.bildung-lsa.de/eltern/eltern-abc/b/#part1279

 



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