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Regelungen zum Umgang mit krankheitsbedingten Fehltagen von Schülerinnen und Schülern
generell zu unterschreiben. 6. Nach drei unentschuldigten Fehltagen erfolgt eine Meldung an das Ordnungsamt (in Problemfällen nach nur einem Tag). 7. Der/ die Klassenleiter/in leitet: die Meldung an die Schulleitung weiter oder Erziehungsmittel ein oder Ordnungsmaßnahmen...
http://www.sks-bansi.bildung-lsa.de/eltern/umgang-mit-fehltagen/#part1054

 



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