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Unsere Hausordnung
Schülerinnen abzulegen. 5.2. Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen Bei Verstößen im Zusammenhang mit Leistungsnachweisen sind fallbezogen die Regelungen zu Täuschungshandlungen anzuwenden. Bei Verstößen ist das Handy einzuziehen, die Eltern sind zu informieren. Das Gerät ist...