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Regelungen zum Umgang mit krankheitsbedingten Fehltagen von Schülerinnen und Schülern
Unter 18 Jahren sind Fehltage grundsätzlich durch die Erziehungsberechtigten schriftlich zu begründen. Am ersten Fehltag erfolgt die Information in mündlicher oder schriftlicher Form. Eine mündliche Vorinformation schließt die schriftliche Entschuldigung spätestens nach drei...
http://www.sks-bansi.bildung-lsa.de/eltern/umgang-mit-fehltagen/#part1054

 



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