Suche


 1 Ergebnisse

F
Freistellung Alle SchülerInnen sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Die Erziehungsberechtigen haben dafür Sorge zu tragen. Ein Schüler/eine Schülerin kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll...
http://www.sks-bansi.bildung-lsa.de/eltern/eltern-abc/f/#part1287

 



Datenschutzerklärung