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Freistellung Alle SchülerInnen sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Die Erziehungsberechtigen haben dafür Sorge zu tragen. Ein Schüler/eine Schülerin kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll...